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Schulbus

Gemäss § 25 VG liegt der Schulweg grundsätzlich in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Schülerinnen und Schüler legen den Schulweg in der Regel aus eigener Kraft zurück. Die Schulbehörde setzt sich bei den Verantwortlichen für Verkehrssicherheit für möglichst sichere Wege ein.

Wenn es einem Kind nicht zumutbar ist, den Schulweg aus eigener Kraft zurückzulegen, hat es gegenüber seiner Wohnortsschulgemeinde einen Anspruch auf unentgeltlichen Schülertransport. Die Eltern können nicht zu einer Kostenbeteiligung verpflichtet werden.

Durch das grosse Einzugsgebiet der Volksschulgemeinde Fischingen hat bei uns der Schulbustransport einen hohen Stellenwert. Wir arbeiten schon seit Jahren mit Frei Transporte AG, Sirnach und Moser Tiefbau AG, Au, zusammen.

Weitere allgemeine Informationen zum Schulweg und zur Rechtslage für Schülertransporte finden Sie unter:

VCS Für Mensch und Umwelt „Sicher zur Schule“

Schülertransporte